- Ordnungspolitik
- 1. Begriff: Summe aller rechtlich-organisatorischen Maßnahmen, durch die die Träger der Wirtschaftspolitik über eine entsprechende Ausgestaltung der ⇡ Wirtschaftsverfassung die längerfristigen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsprozess innerhalb einer ⇡ Wirtschaftsordnung setzen.- 2. Funktionen/Ziele: Durch die gegenseitige Abgrenzung und inhaltliche Bestimmung der Entscheidungs- und Handlungsspielräume der einzelnen Wirtschaftsakteure ist die ordnungskonforme und in sich abgestimmte Ausgestaltung der verschiedenen wirtschaftlichen Teilordnungen wie Eigentums-, Planungs-, Unternehmens- oder Geldordnung (⇡ Morphologie) zu gewährleisten. Hierdurch werden zugleich die Ziele und Instrumente der staatlichen Ablaufpolitik (⇡ Prozesspolitik) vorgeformt. Die Bedingung der Ordnungskonformität erfordert, dass die ordnungspolitischen Maßnahmen dem Grundtypus der Wirtschaftsordnung (zentrale oder dezentrale Planung und Koordination des Wirtschaftsprozesses) entsprechen (z.B. ⇡ Marktkonformität). Die Wahl des Grundtypus determiniert den Inhalt der ergänzenden ordnungspolitischen Maßnahmen.- 3. Die aktuelle Ausgestaltung der O. wird u.a. durch das jeweils vorherrschende wirtschaftsordnungspolitische Leitbild (z.B. Ordoliberalismus, ⇡ Soziale Marktwirtschaft, ⇡ Planification, ⇡ Marxismus-Leninismus) beeinflusst, in das auch (gesellschafts-)politische und kulturelle Wertvorstellungen einfließen.- Vgl. auch ⇡ Wirtschaftspolitik, ⇡ Ordnungsökonomik.
Lexikon der Economics. 2013.